NEWSPflicht ab 2025 Rechnungen per E-Mail empfangen zu können...

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Rechnungsempfang per E-Mail ab 2025 Pflicht!


Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage wurde im März 2024 mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes gelegt.

Bei Verwendung spezieller E-Mail-Funktionskonten für den Rechnungseingang ist es natürlich genauso wie bei persönlichen E-Mail-Konten notwendig, den E-Mail-Eingang des bzw. der zugehörigen Postfächer zu überwachen.

Der Spamfilter muss also regelmäßig auf Mails geprüft werden, die in Quarantäne landen.

Rechtlich gilt eine gefilterte E-Mail als zugestellt, da sich eine E-Mail im Spam-Ordner oder in Quarantäne im Machtbereich des Empfängers befindet. (Siehe Link!)

Dennoch müssen Absender beim Rechnungsversand - genau wie sonst - eine ordentliche Sender-Reputation haben. Haben Sie die nicht, greifen meist gewünschte, für die Sicherheit notwendige Einstellungen zum E-Mail Schutz.

Hier meine Empfehlung:

  1. Spamfilter der (Rechnungs-) Postfächer und aller sonstigen „Freigaben“ über das Postmaster-Konto regelmäßig prüfen.
  2. Bei E-Mails die in Quarantäne landen, den Grund hierfür prüfen und diesen sowie die Sender-Adresse dem Administrator mitteilen.
  3. Den Sender informieren und ihn bitten das zu Prüfen.
  4. Alternativ können Rechnungs-Versender feste E-Mail-Adressen nennen, über die der Rechnungsversand erfolgt, diese können dann ggf. per „White-List“ für den jeweiligen Filter geführt werden.

Wenn also der Spamfilter oder die Quarantäne nicht oder nicht regelmäßig geprüft wird, sollten diese Mails abgelehnt werden, sowie von noSpamProxy (siehe Link) gemacht.

Bei Fragen melden Sie sich gerne.

acIT - Newsflash