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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fa. acIT GmbH - gültig ab dem 01.01.99

I. Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Bei Vertragsabschluß werden diese Bestimmungen von beiden Seiten als verbindlich anerkannt. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

II. Vertragsabschluß
1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen, und die in einem Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht un-zumutbar sind. An diesen Angaben behält sich die Fa. acIT Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen dritten nicht zugänglich ge-macht werden. 2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend. Die Fa. acIT ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

III. Preise und Zahlung
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Fa. acit ausschließlich Installation, Schulung oder sonstiger Nebenleistungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen und eventuelle Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. 2. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle acIT innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu leisten. Dienstleistungen sind sofort, spätestens nach 8 Tagen zu bezahlen. 3. Es bleibt der Fa. acit vorbehalten, die Annahme von Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Gutschriften erfolgen nur unter üblichem Vorbehalt. Eine Gewähr für rechtzeitigen Protest oder rechtzeitiges Inkasso übernehmen wir nicht. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet. 4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann die Fa. acit vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bun-desbank berechnen. 5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufer ist nur insoweit zulässig, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung dem Käufer über. 2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. 3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. 4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. 5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigen-tumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

V. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag (Wandlung) zu verlangen. 2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind geltend zu machen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hier von unberührt. 3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit. 4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- oder Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt. 5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte ist Ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. 7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

VI. Herstellergarantie
Als Assembler von Computerprodukten gewähren wir dem Käufer eine Garantie, die nach seiner Wahl zusätzlich neben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche tritt. Die von uns freiwillig übernommene Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Käufer in keiner Weise ein.

VII. Schadenersatz
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde. 2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand München vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. 2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.

IIX. Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich in dem Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.

IX. Sonstige
Vereinbarungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

acIT GmbH Stand: 08.99